Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

von Verena Röse, Stadtführungen in Frankfurt am Main (im folgenden „Anbieter“ genannt).

Kunden, die eine Stadtführung buchen, werden im folgenden „Auftraggeber“ genannt.

Die Gästeführerin oder der Gästeführer, die oder der die gebuchte Stadtführung vor Ort durchführt, wird im folgenden „Guide“ genannt.

Alle Stadtführungen werden auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeboten und erbracht.

Buchungen

Die Buchung einer Stadtführung wird durch Übersendung der Buchungsbestätigung per Email vom Anbieter verbindlich und basiert auf vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber (telefonisch oder per Email). Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Auftraggebers zu verstehen. Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst. Die Stadtführungen unterliegen einer maximalen Teilnehmerzahl pro Guide, diese wird in der Buchungsbestätigung festgelegt. Übersteigt die gewünschte Gruppengröße die genannte maximale Teilnehmerzahl, muss dies vorab vereinbart werden. Nach Absprache ist eine Erhöhung der Teilnehmerzahl mit Aufpreis möglich, eventuell muss ein 2. Guide hinzu gebucht und die Gruppe geteilt werden.

Durchführung

Die Stadtführung wird durch einen qualifizierten Guide durchgeführt. Die Auswahl trifft der Anbieter nach Maßgabe der für die Stadtführung erforderlichen Qualifikation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Vermittlung eines bestimmten Guide. Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Guide bleibt es dem Anbieter vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes durch einen anderen, geeigneten Guide zu ersetzen. Der Anbieter ist berechtigt, die gebuchte Stadtführung an geänderte Rahmenbedingungen (wie zum Beispiel die Gruppengröße oder Öffnungszeiten der Besichtigungsorte) anzupassen. Sofern im Rahmen einer Stadtführung Eintrittskosten entstehen (z.B. für den Maintower oder den Kaisersaal), sind diese vom Kunden vor Ort gesondert in bar zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich vorab anders vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgehalten. Vereinbarte Innenbesichtigungen werden durchgeführt, wann immer möglich. Sollten Räume zum Zeitpunkt der Stadtführung nicht öffentlich zugänglich sein, besteht kein Anspruch auf eine Innenbesichtigung. Der Guide wird die Stadtführung kurzfristig bestmöglich umgestalten, wie es die Begebenheiten erlauben. Aufgrund möglicher Wartezeiten oder kurzfristiger Schließungen bei bestimmten Institutionen (z.B. Maintower oder Kaisersaal), kann der Anbieter nicht sicherstellen, dass der Guide die Gruppe innerhalb der Stadtführungsdauer bei der Besichtigung begleitet.

Preise und Zahlungen

Der angebotene Preis beinhaltet eine individuelle Beratung, die Buchung und die Stadtführung. Sollten zusätzliche Leitungen vom Auftraggeber erwünscht sein (z.B. die Barauslage von Verkostungen oder der Kauf von Eintrittskarten), wird diese Leistung vorab gesondert vereinbart separat berechnet.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass interne Buchungsprozesse des Auftraggebers, die rechtlich nicht nötig und vorgesehen sind, gesondert gezahlt werden müssen (z.B. individuelle Formulare, die vom Anbieter ausgefüllt werden sollen). Dieser zusätzliche Aufwand wird je nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

Stornierung durch den Anbieter

Nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung des Guide, eines Unwetters oder anderer höherer Gewalt behält sich der Anbieter die Absage des Termins vor. Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl eine bereits gezahlte Gebühr erstattet bekommen oder einen Ersatztermin vereinbaren. Der Anbieter ist bemüht, einen adäquaten Ersatz für einen erkrankten Guide zu finden. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Guide ist berechtigt, die Führung abzubrechen, wenn eine/r oder mehrere Teilnehmer/innen der Gruppe alkoholisiert sind oder aus anderen Gründen die sichere Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung des Honorars in voller Höhe erhalten.

Stornierung durch den Auftraggeber

Die Konditionen finden Sie in Ihrem Angebot und diese gelten in jedem Fall einer Stornierung. Einzige Ausnahmen sind eine offizielle Wetterwarnung für die Frankfurter Innenstadt des Deutschen Wetterdienstes oder ein Verbot von Stadtführungen von offizieller Seite. So lange Stadtführungen in Frankfurt durchgeführt werden dürfen, können Sie sich auf Ihre Tour verlassen und es gilt die Vereinbarung. Ein bestätigter Auftrag kann nur schriftlich storniert werden, anfallende Stornierungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das vereinbarte Honorar ist auch dann ohne Abzug fällig, wenn die Gruppe zu einer gebuchten Führung nicht erscheint.

Terminverschiebungen

Eine vom Auftraggeber gewünschte Änderung des gebuchten Termins (Tag oder Uhrzeit) ist nur in Abstimmung mit dem Anbieter möglich und setzt dessen Einverständnis voraus. Eine kurzfristige Terminverschiebung wird grundsätzlich als Stornierung und Neubuchung behandelt. Es greifen die Stornierungskonditionen der Buchungsbestätigung. Gerne probieren wir, Ihre Wünsche zu ermöglichen, insofern der disponierte Guide zeitlich verfügbar ist. Ein Anspruch darauf bestehlt allerdings nicht. 

Ton- und Bildaufnahmen

sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Genehmigung des Guide möglich.

Verspätungen

Bei Verspätung der zu führenden Gruppe verkürzt sich die Stadtführung um die Dauer der Wartezeit, es besteht kein Anspruch auf eine Verlängerung oder eine Minderung des Preises. Eine Verlängerung der Stadtführung vor Ort ist nur möglich, wenn der Guide dies zeitlich einrichten kann und nur in Rücksprache mit dem Anbieter durch den Auftraggeber. Im Falle einer Verlängerung setzt sich die zu bezahlende Einsatzzeit aus der Wartezeit des Gästeführers und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammen. Das vereinbarte Honorar erhöht sich anteilig. Bei Verspätung des Guide wird die Stadtführung um die verspätete Zeit in Absprache mit der Gruppe kostenfrei verlängert.

Jeder Auftragnehmer wird bei Buchung um eine Kontaktperson vor Ort sowie eine Handynummer gebeten. Sollte die Gruppe zur gebuchten Zeit nicht am Treffpunkt erscheinen und nicht telefonisch erreichbar sein, wartet der Guide 30 Minuten dort. Anschließend besteht kein Anspruch mehr auf die gebuchte Leistung und der Guide verlässt den Treffpunkt. Das Honorar ist unvermindert fällig. 

Haftung

Die Teilnahme an den Stadtführungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist finanziell begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Führungshonorars.

Aufsichtspflicht

Bei Stadtführungen mit Kindern, Jugendlichen oder aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Guide nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt jederzeit beim Auftraggeber.

Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und der Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Verena Röse und dem Kunden Frankfurt am Main.

Stand: 10/2022